Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verminderung von Luftschadstoffen. Insbesondere bei Geschwindigkeiten bis zu ca. 40 km/h und bei Anfahrvorgängen sind Elektrofahrzeuge leiser als Fahrzeuge mit Benzin-oder Dieselmotor. Damit sinkt auch die Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Förderung von Elektrofahrzeugen aller Art ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Elektromobilität in Regensburg.
Der Antrag für die Förderung muss vor dem Kauf genehmigt sein!
Fahrzeugart |
Umfang der Förderung |
Förderhöchstsatz |
Antragsberechtigte |
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Privat |
Gewerbe1 |
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Pedelecs |
25 % des Netto-Kaufpreises bzw. 25 % der Netto-Leasingkosten |
600,- € |
Nein |
Ja |
Lastenfahrrad |
400,- € |
Ja |
Ja |
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Fahrradanhänger |
150,- € |
Ja |
Ja |
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Lastenpedelecs |
1.000,- € |
Ja |
Ja |
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L1e |
1.000,- € |
Ja |
Ja |
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L5e bis L7e (3- und 4-rädrige Leichtfahrzeuge) |
3.000,- € |
Nein |
Ja |
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M1 (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung) |
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6.000,- € 2/3 |
Nein |
Ja |
N1 (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung) |
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6.000,- € 2/3 |
Nein |
Ja |
1) Der Antragstellerbereich „Gewerbe“ enthält: Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen.
2) Leasing: Werden E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 oder N1 für die Dauer von 36 Monaten geleast, so beträgt die Förderung 25% des Netto-Leasingpreises bis max. 6.000 €.
3) Kauf: Werden E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse M1 oder N1 gekauft, so beläuft sich die Fördersumme auf einen Festbetrag in Höhe von 6.000,- €.